Eigentlich hätte das Programm des Montreux Jazz Festivals am 13.April in Zermatt bekanntgegeben werden sollen. Wie es das Schicksal in diesem Fall aber wollte, hatte ein Hacker sich zuvor die Arbeit gemacht, das Programm zu „stehlen“ und es zu veröffentlichen.
Der Pressesprecher des Festivals, Francesco Laratta hierzu:
«Eine sehr begabte Person hat es tatsächlich geschafft, auf das Programm zuzugreifen, das bereits auf unserer Homepage, aber noch nicht sichtbar war.Es ist eine Enttäuschung, aber auch nicht das Ende der Welt. Ob das Programm einen Tag früher oder später bekannt wird, macht keinen grossen Unterschied.» (www.20min.ch)
Der Hacker hatte es zwar nicht geschafft, alle Namen preiszugeben, aber gerade die wichtigen und großen wie beispielsweise Seal oder Santana sind jetzt kein Geheimnis mehr.
Wer eine Playstation 3 besitzt und ein Game spielt, bei dem das Playstation Netzwerk benötigt wird, dem ist in den letzten Tagen sicherlich aufgefallen, dass da irgendwas nicht stimmt. In der Tat haben Hacker das komplette Netzwerk lahmgelegt und sich persönliche Daten sowie die von Kreditkarten zu eigen gemacht. Eine riesige Sicherheitslücke, für die man bis jetzt noch kein wirkliches Entschuldigung oder wenigstens eine Erklärung gehört hätte, ist der Grund.
Ich meine, selbstverständlich sind Hacker manchmal echte Genies, aber ein großes Unternehmen wie Sony, das zudem ein hoch sensibles Netzwerk anbietet, sollte sich ausreichend schützen. Letztlich geht es dabei ja auch um den Schutz der User, die sich jetzt sicherlich zwei Mal überlegen werden, ob sie sich jemals wieder anmelden möchten.
Sobald das Netzwerk wieder online ist, wird man sehen, wohin der Weg führt. Ein gutes Aushängeschild ist das aber sicherlich nicht für Sony, denn als technikaffines Unternehmen sollte man wirklich mehr bieten.
Ich möchte heute einmal zehn Tipps geben, wie man das eigene Profil bei Facebook möglichst sicher gestalten kann. Das ist nicht nur wichtig für die eigene Sicherheit zuhause, sondern schützt auch vor Zugriffen über das Netz.
- Daten überprüfen
Es ist wichtig, einmal zu schauen, welche Daten man im eigenen Profil preisgibt. Ist da etwas dabei, was eigentlich überflüssig oder potenziell gefährlich ist, sofort raus damit.
- Macht euch die User-ID bewusst
Selbst wenn das eigene Profil als geschützt gekennzeichnet ist, können bestimmte Daten über die User ID gesehen werden.
- Macht euch unsichtbar
Einfach in den Einstellungen unter „Privatsphäre“ die Google-Sichtbarkeit abstellen. Das geht auch für die Sichtbarkeit bei der Facebook Suche.
- Geschäfts und Privat trennen
Nutzt man das eigene Profil sowohl geschäftlich, als auch privat, ist es wichtig, dass man die Kontakte in zwei Gruppen unterteilt. Hier kann man dann bestimmen, was welche Gruppe sehen kann.
- Nicht einfach Freunde werden
Bei der Bestätigung von Freundesanfragen sollte man nicht allzu leichtfertig handeln. So sollte man wirklich nur denjenigen eine Bestätigung geben, die auch wirklich bekannt sind.
- Fotos
Auch Fotos können problematisch sein. Beispielsweise wenn man die eigenen Kinder, die darauf zu sehen sind, schützen will. Die Bilder kann man aber über die Einstellungen ganz einfach privatisieren und sie nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung stellen.
- Kontaktinformationen sind privat
Nicht jede Kontaktinformation sollte auch für jeden sichtbar sein. Das sollte man unbedingt beachten und unter „Privatsphäre“ einstellen.
- Finger weg von Apps
Und wenn sie noch so verlockend sind, sind die Apps bei Facebook absolut risikoreich. Schnell kann man so in einer Liste bei einem Adressensammler landen.
- Die Pinnwand
Auch hier sollte man sich entscheiden, was jemand sehen darf. Der Beziehungsstatus beispielsweise muss ja nicht jeden etwas angehen.
- Pinnwandgespräche
Sollte man wirklich lassen. Jeder kann das Geschriebene lesen und es sich durchaus auch negativ zu nutze machen. Lieber private Nachrichten versenden, das ist sicherer.
Der Like Button von Facebook sorgt derzeit ja für Furore. Immer häufiger ist er in Blogs, Online-Shops und auch Webseiten zu finden, was zu einer echten Abmahnwelle geführt hat.
Man kann den Like Button aber nach wie vor einbinden. Man sollte nur einige Dinge beachten, dass es eine sichere Angelegenheit wird. Hier ist es wichtig, dem Besucher der Seite mitzuteilen, dass er doch bitte der Übertragung seiner Daten an Facebook zustimmt. Tut er das, ist eigentlich alles gut.
Da aber ein PopUp gleich zu Beginn nicht wirklich empfehlenswert ist, sollte wenigstens ein spezieller Disclaimer eingebaut werden, der dann vor Abmahnungen schützen kann. Wichtig ist aber, dass man nicht nur eine eigene Datenschutzerklärung abgibt, sondern auch auf die von Facebook verlinkt, um das Ganze wasserdicht zu machen.
It-Recht Plus (http://www.it-recht-plus.de/blog/) ist ein ganz netter Blog, bei dem man schnell herausfinden kann, was sich gerade so im Internetrecht tut. Keine großen Informationen werden hier gegeben, sondern einfach nur kurze Schlagzeilen und Beschreibungen. Für alle, die im Bilde sein wollen, eine gute Empfehlung.
Ich picke mir jetzt mal eine kleine Meldung raus, die mich interessiert hat. Bei Ebay nämlich ist ein Herr Oliver Steffens derzeit dabei, Ebayer im B2C Bereich abzumahnen, da diese mangelhafte Angaben zu den Rücksendekosten machen.
Stichwort ist hier auch die 40-Euro Klausel.
Um mal beim Thema Beleidigung zu bleiben, möchte ich gerne mal kurz über isharegossip berichten. Vielleicht kennt nicht jeder diese Seite, daher eine Kurzvorstellung:
Auf isharegossip kann über alle möglichen Menschen gelästert werden. Ganz anonym und trotzdem für alle, also auch die betroffenen Personen, einsehbar. Das Ganze wird beispielsweise in Schulen eingeteilt, sodass die Lästereien auch ein genaues Ziel haben.
Viele sind jetzt bereits Opfer dieser Attacken geworden, befinden sich in psychologischer Behandlung oder haben die Freude am Leben verloren. Da muss ich auch an den Jungen denken, der sich nach einer Attacke bei Facebook das Leben nahm.
Man könnte jetzt denken, dass es ja eigentlich einfach sein müsste, die Server ausfindig zu machen und iShareGossip den Hahn zuzudrehen. So einfach ist es aber leider nicht, da kaum etwas über den Standort herausgefunden werden kann und die Firma, die angeblich die Seite zu verantworten hat, gar nicht existiert.
Ich hoffe wirklich, dass die Betreiber bald gefunden werden, kann mir aber durchaus vorstellen, dass das noch Jahre dauert.
Wieder bei http://internet-recht.blogspot.com/ gewesen und wieder was Interessantes gefunden. Es ist nämlich jetzt laut BGH klar, dass Persönlichkeitsverletzungen, die im Internet begangen werden, grundsätzlich verfolgbar sind.
Dies gilt aber nicht nur für Rechner, die im Inland stehen, sondern auch für solche, die im Ausland zu finden sind, egal ob europäisches oder nicht. Es ist aber auch wichtig, ob die veröffentlichten Beleidigungen oder Behauptungen einen Inlandsbezug haben. So war es beispielsweise der Fall, dass in den USA ein Artikel über einen Deutschen veröffentlicht wurde, in dem ihm Mafiabeziehungen nachgesagt wurden.
Hier war der Inlandsbezug gegeben und macht die Sache verfolgbar.
Beim Landgericht Berlin hat man sich jetzt mit der Haftung für ungesicherte W-Lan Netze auseinandergesetzt und auch die Frage, ob hier die 100 Euro Abmahnung greifen könnte., behandelt.
Eine Nutzerin eines Internetanschlusses wurde abgemahnt, da sie einen Kinofilm in einer Tauschbörse anbot, der noch nicht in den Kinos war. Sie sollte nicht nur Anwaltskosten zahlen, sondern auch frei erdachte Lizenzgebühren. Die betroffene Frau aber sagte, sie habe diesen Vorfall nicht zu verantworten, da sie noch nicht einmal zuhause gewesen sei. Außerdem sagte sie, die Kosten wären ja auf 100 Euro beschränkt und bezieht sich auf § 97 a Absatz 2 Urheberrechtsgesetz.
Das Gericht hat dann aber die Ausführungen der Angeklagten als nicht ausreichend erachtet und sehe auch, dass sie letztlich nicht beweisen konnte, dass sie den Internetanschluss nicht selbst genutzt hatte. So konnte von der 100 Euro Abmahnung nicht Gebrauch gemacht werden.
Der Europäische Gerichtshof hat jetzt verkündet, dass eine grafische Nutzeroeberfläche eines Computerprogramms keinen Urheberrechtsschutz in Anspruch nehmen darf. So stelle diese Oberfläche keine Ausdrucksform dar und wäre nichts weiter als ein notwendiger Teil der Software.
Ich finde dieses Urteil, das ich übrigens bei Christoph (http://internet-recht.blogspot.com/) gefunden habe, ein wenig zu einfach. Immerhin gibt es auch Nutzeroberflächen, die in ihrer Art sehr spezifisch und durchaus auch künstlerisch sind. Hier gelte aber wohl dann doch ein eigenständiger Schutz.
Ein Prozess in den vergangenen Tagen, bei dem es darum ging, dass ein Webseitenbetreiber ein Metatag verwendete, für das ein Markenname eingetragen war, machte die Runde. Der Inhaber der Marke klagte dann auf Unterlassung, da er dieses Handeln als absolut unzulässig erachtete.
Jetzt aber hat das Gericht entschieden:
Die Klage wurde abgewiesen. Es seien keine Produkte beworben oder andere vergleichbare Produkte angepriesen worden. Es läge also keine markenmäßige Nutzung des Begriffs vor.
Wir sind hier auf wieder bei der redaktionellen Freiheit, denn diese besteht auch für eingetragene Marken, sofern durch sie nicht für Produkte geworben wird.
